Kosten Anwalt Erbrecht
Unser Honorar im Erbrecht
Was kostet ein Anwalt für Erbrecht – Honorare und Vergütungsmodelle
Transparentes Modell und offene Kommunikation der Honorare im Erbrecht.
Schritt für Schritt.
Kontaktaufnahme / Kostenlose Ersteinschätzung
Zunächst kontaktieren Sie uns und schildern Ihr Anliegen. Dies ist per E-Mail oder telefonisch möglich. Daraufhin klären wir gemeinsam, wie und mit welchen Konditionen es weitergeht. Regulär folgt die Erstberatung.
Anwaltliche Erstberatung
Zunächst findet ein erstes persönliches (vor Ort beim Mandanten oder in der Kanzlei) oder virtuelles Treffen statt. Da viele unserer Mandanten berufstätig sind, ist die Erstberatung auch nach 18 Uhr oder samstags möglich. Es werden der zugrundeliegende Sachverhalt geklärt, die rechtliche Lage geprüft, die weitere Vorgehensweise erörtert und die voraussichtlichen Kosten aufgezeigt. Oft können wir Ihnen für die Erstberatung einen Festpreis nennen. Unverbindlich liegt dieser im Schnitt bei 240,- EUR (zzgl. 19 % USt).
Vertretung Ihrer Interessen
Zunächst findet ein erstes persönliches (vor Ort beim Mandanten oder in der Kanzlei) oder virtuelles Treffen statt. Da viele unserer Mandanten berufstätig sind, ist die Erstberatung auch nach 18 Uhr oder samstags möglich. Es werden der zugrundeliegende Sachverhalt geklärt, die rechtliche Lage geprüft, die weitere Vorgehensweise erörtert und die voraussichtlichen Kosten aufgezeigt. Oft können wir Ihnen für die Erstberatung einen Festpreis nennen. Unverbindlich liegt dieser im Schnitt bei 240,- EUR (zzgl. 19 % USt).
Schnelle Terminvergabe
Für den Entwurf von Testament, Erbverzicht, Schenkungsverträgen, Erbverträgen sowie Vollmachten und Patientenverfügungen vereinbaren wir grundsätzlich einen pauschalen Betrag. Auch diese Vergütung wird mit Ihnen verbindlich in der Erstberatung vereinbart.
