Ein umfassender Ratgeber für Erben und Angehörige
Ein Todesfall im engsten Familien- oder Freundeskreis bedeutet nicht nur Trauer und Schmerz – er bringt auch zahlreiche organisatorische und rechtliche Herausforderungen mit sich. Besonders die Erben stehen in der Verantwortung, viele wichtige Entscheidungen in kurzer Zeit zu treffen. In diesem Beitrag erfahren Sie Schritt für Schritt, was im Todesfall zu tun ist, welche Fristen gelten und worauf Erben besonders achten müssen.
Soforthilfe vom Rechtsanwalt und Erbrechtexperten Mehmet Bakir von der Erbrecht-Kanzlei Bakir, Stuttgart bedeutet für Sie
- Einfühlsame Beratung und Unterstützung zu allen notwendigen erbrechtlichen Schritten nach einem Todesfall
- Unterstützung bei der Auswahl eines seriösen Bestattungsunternehmens
- Korrespondenz mit dem Nachlassgericht und ggf. einem Rechtsbeistand der Gegenseite im Streitfall um das Erbe
- Korrespondenz mit dem Testamentsvollstrecker
- Vertrauensvoller Umgang mit einem möglicherweise vorhandenen Testament und dem damit verbundenen letzten Willen des Erblassers
- Beratung bei Fragen zu Verantwortlichkeiten, Rechten & Pflichten im Todesfall
- Rechtliche Beratung zum Thema Nachlass und Erbschaft (Erbannahme oder Erbausschlagung)
- Beratung und Hilfe für testamentarisch ausgeschlossene Angehörige, die Ihren rechtmäßigen Pflichtteil einfordern möchten (Testamentsanfechtung)
- Rechtsberatung bei überschuldetem Nachlass zwecks Haftungsbeschränkung und Schutz des eigenen Vermögens (Erbausschlagung)
- Ggf. Gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen
Behalten Sie jetzt den Überblick
Nachfolgend geben wir Ihnen eine strukturierte Übersicht an die Hand, die wir Ihnen zusätzlich als Download zur Verfügung stellen. Mit dieser Checkliste können Sie Schritt für Schritt sehen, welche Handlungen/ Dokumente wofür benötigt werden und aktiv damit arbeiten, um den Überblick nicht zu verlieren und keine wichtigen Dinge zu übersehen.
1. Was muss man alles erledigen, wenn jemand gestorben ist?
Unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen stehen zunächst organisatorische Maßnahmen im Vordergrund. Zuerst muss ein Arzt den Tod offiziell feststellen und den Totenschein ausstellen. Ist dies geschehen, wird in der Regel ein Bestattungsunternehmen kontaktiert, das die Überführung und die spätere Beerdigung organisiert. Außerdem muss beim Standesamt am Sterbeort die Sterbeurkunde beantragt werden. Parallel dazu sollten enge Angehörige und Freunde benachrichtigt werden. Wichtig ist auch die Sichtung von Unterlagen wie Versicherungen, Bankkonten, Testament oder Vollmachten. Wer als Erbe infrage kommt, sollte klären, ob ein Testament existiert und dies unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Im Anschluss beginnt die Regelung des Nachlasses – dazu gehört auch, offene Forderungen und Verbindlichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls die Erbschaft formell anzunehmen oder auszuschlagen.
2. Was übernimmt ein Bestattungsunternehmen?
Viele Bestatter bieten heute einen umfassenden Abmeldeservice an, der Angehörige in dieser schwierigen Zeit deutlich entlasten kann. In der Regel übernimmt der Bestatter folgende Abmeldungen:
- Einwohnermeldeamt: Der Sterbefall wird gemeldet, häufig automatisch durch das Standesamt.
- Rentenversicherung: Die laufende Rentenzahlung wird gestoppt, eine mögliche Witwen- oder Witwerrente kann mitbeantragt werden.
- Krankenkasse: Die Mitgliedschaft des Verstorbenen wird beendet.
- Kirchengemeinde: Wenn gewünscht, wird auch die zuständige Kirchengemeinde informiert.
- Versicherungen: Hausrat-, Haftpflicht-, Unfall- oder Lebensversicherungen werden gekündigt oder zur Auszahlung angemeldet.
- GEZ (Beitragsservice): Der Rundfunkbeitrag kann abgemeldet oder auf den Nachmieter/Ehepartner übertragen werden.
- Abonnements und Mitgliedschaften: Zeitschriften, Vereine oder Fitnessstudios werden auf Wunsch ebenfalls informiert.
Welche Leistungen genau übernommen werden, hängt vom Bestatter und dem gebuchten Paket ab – daher sollte dies im Vorfeld genau besprochen werden. Zwar bietet dieser Service eine gute Entlastung für die Angehörigen in der schwierigen Zeit nach dem Todesfall, jedoch entstehen hier oftmals enorme Kosten.
3. Welche Fristen gibt es nach einem Todesfall?
Beim Umgang mit einem Todesfall gelten mehrere gesetzliche Fristen, die Erben kennen sollten:
- Anzeige des Todes beim Standesamt
Der Tod einer Person muss dem Standesamt des Sterbeortes innerhalb von drei Werktagen gemeldet werden. Meist übernimmt dies das Bestattungsunternehmen. Diese Meldung ist Voraussetzung für die Ausstellung der Sterbeurkunde, die für viele weitere Schritte notwendig ist. - Beerdigung
Die Beisetzung muss in Deutschland in der Regel innerhalb von 4 bis 10 Tagen erfolgen. Die genaue Frist ist landesrechtlich geregelt. Eine rechtzeitige Terminabsprache mit dem Friedhof und gegebenenfalls der Kirche ist daher wichtig. Hierbei gibt es Ausnahmeregelungen und Sonderfälle, abhängig von der Bestattungsart (z.B. bei Seebestattungen). - Erbausschlagung
Wer die Erbschaft nicht annehmen möchte – zum Beispiel aufgrund vorhandener Schulden – muss dies innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht erklären. Lebt der Erbe im Ausland oder hielt sich der Verstorbene dort auf, beträgt die Frist 6 Monate. Die Ausschlagung muss notariell oder beim Gericht persönlich erfolgen. - Erbschaftsteuerliche Mitteilung
Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall sind Erben gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt den Erwerb anzuzeigen – unabhängig davon, ob Erbschaftsteuer anfällt. Dazu kann ein formloses Schreiben verwendet werden. In vielen Fällen fordert das Finanzamt im Anschluss eine detaillierte Erbschaftsteuererklärung an. - Kündigungen von Mietverhältnissen
Erben oder Angehörige können den Mietvertrag der verstorbenen Person innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes außerordentlich kündigen. Diese Regelung gilt auch für den Ehepartner, der nicht in den Mietvertrag eingetragen war. Wichtig ist, die Kündigung schriftlich unter Angabe des Sterbedatums einzureichen.
Ihr Experte für Erbrecht, Rechtsanwalt Mehmet Bakir, Stuttgart, empfiehlt:
Diese Fristen sind bindend und können bei Versäumnis rechtliche oder finanzielle Konsequenzen haben. Sie sind unsicher, oder haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an, wir sind für Sie da.
4. Welche Behörden informieren bei einem Todesfall?
Die wichtigste Meldung erfolgt an das Standesamt des Sterbeortes. Dort wird der Sterbefall offiziell beurkundet und die Sterbeurkunde ausgestellt. In der Regel informiert das Standesamt automatisch:
- Einwohnermeldeamt
Durch die Mitteilung des Standesamts wird der Verstorbene aus dem Melderegister gelöscht. Angehörige müssen hier in der Regel nichts weiter unternehmen. - Statistische Landesämter
Diese Behörden erfassen anonymisierte Daten über Todesfälle für statistische Zwecke. Für Angehörige hat das keine praktische Relevanz, es geschieht automatisch. - Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung wird informiert, damit laufende Rentenzahlungen eingestellt werden. Gegebenenfalls kann über den Bestatter auch eine Witwen-/Witwerrente beantragt werden. - Krankenkasse
Die Krankenkasse muss zeitnah über den Todesfall informiert werden, damit die Versicherung beendet wird. Einige Bestatter übernehmen diesen Schritt mit. - Finanzamt (wegen Erbschaftsteuer)
Erben müssen dem Finanzamt den Erwerb des Nachlasses innerhalb von drei Monaten anzeigen – auch dann, wenn keine Erbschaftsteuer zu zahlen ist. - Nachlassgericht (wenn ein Testament gefunden wurde)
Wird ein handschriftliches Testament gefunden, muss es unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Dort wird es eröffnet und geprüft, ob ein Erbschein nötig ist. - Arbeitgeber
War der Verstorbene noch berufstätig, muss der Arbeitgeber informiert werden. Gegebenenfalls stehen noch Ansprüche auf Gehalt oder Urlaubstage aus. - Versicherungen, Banken, Vermieter
Alle bestehenden Versicherungen wie Lebens-, Hausrat-, oder Unfallversicherungen müssen gekündigt oder zur Auszahlung gemeldet werden – meist gegen Vorlage der Sterbeurkunde.
5. Welche Verträge enden automatisch mit dem Tod einer Person?
Einige Verträge enden automatisch mit dem Tod des Vertragsinhabers. Dazu zählen:
- Persönliche Versicherungen
Versicherungen, die an die Person des Verstorbenen gebunden sind, enden automatisch mit dessen Tod. Dazu gehört insbesondere die private Krankenversicherung, denn der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf den Versicherungsnehmer. Auch eine Unfallversicherung mit persönlicher Absicherung endet, sobald die versicherte Person stirbt. Allerdings kann es sinnvoll sein, dem Versicherer den Todesfall formell zu melden, um Missverständnisse zu vermeiden. Bestehen noch Ansprüche (z. B. bei einer Unfallversicherung mit Todesfallleistung), müssen diese durch die Erben oder Begünstigten geltend gemacht werden. - Arbeitsverträge
Ein Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers. Es ist keine Kündigung erforderlich. Der Arbeitgeber muss jedoch informiert werden und stellt meist eine Abrechnung über offene Löhne, Urlaubstage oder sonstige Ansprüche aus. Zudem können Witwen oder Witwer unter Umständen Anspruch auf eine einmalige Abfindung oder Sterbegeld aus betrieblichen Versorgungswerken haben. Der Arbeitsplatz wird nicht vererbt – alle arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten erlöschen mit dem Tod. - Konten ohne Mitkontoinhaber oder Vollmacht
Giro- und Sparkonten, bei denen der Verstorbene alleiniger Kontoinhaber war und keine Vollmacht über den Tod hinaus besteht, werden nach der Todesmeldung bei der Bank gesperrt. Die Bank friert sämtliche Verfügungen ein, um den Nachlass zu schützen. Erst wenn ein gültiger Erbnachweis vorliegt – meist in Form eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments mit Eröffnungsvermerk – dürfen die Erben auf das Guthaben zugreifen. - Abonnements und Mitgliedschaften
Viele private Verträge wie Zeitschriften-Abos, Vereinsmitgliedschaften oder Streamingdienste enden automatisch mit dem Tod des Vertragspartners oder lassen sich problemlos mit Vorlage der Sterbeurkunde kündigen.
Ihr Experte für Erbrecht, Rechtsanwalt Mehmet Bakir, Stuttgart, empfiehlt:
In der Praxis ist es empfehlenswert, aktiv Kontakt aufzunehmen, um Abbuchungen zu stoppen und doppelte Zahlungen zu vermeiden. Einige Anbieter verlangen eine schriftliche Kündigung oder Sterbeurkunde. Wichtig ist es, alle laufenden Verträge zügig zu prüfen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
6. Wann muss man der Bank den Tod einer Person melden?
Nach dem Tod eines Angehörigen ist es besonders wichtig, die Bank oder Banken des Verstorbenen zeitnah zu informieren – idealerweise innerhalb weniger Tage nach dem Todesfall. Dieser Schritt ist notwendig, um den Zugriff auf das Vermögen rechtlich abzusichern und Missbrauch zu verhindern. Ohne eine rechtzeitige Mitteilung kann es zu ungewollten Abbuchungen, Verzögerungen bei der Nachlassregelung oder sogar rechtlichen Problemen kommen.
Für die Meldung genügt in der Regel ein formloses Schreiben an die Bank, in dem der Todesfall mitgeteilt wird. Zwingend erforderlich ist jedoch die Vorlage der Sterbeurkunde oder eine Kopie davon. Viele Banken bieten mittlerweile auch Formulare an, die bei der Abwicklung helfen. Manchmal übernimmt auch das beauftragte Bestattungsunternehmen die Erstmeldung, das sollte jedoch im Vorfeld abgestimmt werden.
Sobald die Bank über den Todesfall informiert wurde und die Sterbeurkunde vorliegt, sperrt sie die betroffenen Konten – es sei denn, es besteht eine gültige Kontovollmacht über den Tod hinaus (transmortale oder postmortale Vollmacht). Diese Sperre dient dem Schutz des Nachlasses, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen auf das Vermögen zugreifen können. Das gilt sowohl für Girokonten als auch für Sparkonten, Depots und Schließfächer.
Die Sperrung bedeutet, dass zunächst keine Abhebungen, Überweisungen oder Kontoänderungen mehr möglich sind – auch nicht durch Ehepartner oder enge Angehörige, sofern sie nicht ausdrücklich bevollmächtigt sind. Daueraufträge und Lastschriften laufen hingegen häufig weiter, solange sie nicht gestoppt werden. Das kann zu ungewollten Abbuchungen führen, weshalb eine schnelle Klärung wichtig ist.
Um wieder Zugriff auf die Konten zu erhalten, müssen die Erben einen rechtlichen Nachweis ihrer Erbberechtigung erbringen. Dafür akzeptieren Banken entweder:
- einen Erbschein des Nachlassgerichts,
- ein notarielles Testament mit Eröffnungsvermerk oder
- einen gerichtlichen Eröffnungsbeschluss, sofern ein Testament beim Gericht hinterlegt war.
Hinweis Ihres Experten für Erbrecht, Rechtsanwalt Mehmet Bakir, Stuttgart:
Bis der Nachweis einer Erbberechtigung vorliegt, bleibt das Konto eingefroren. Die Beantragung eines Erbscheins kann mehrere Wochen dauern, was zu Verzögerungen bei wichtigen Zahlungen wie Miete oder Bestattungskosten führen kann. In Ausnahmefällen kann die Bank jedoch bestimmte Ausgaben auf Antrag aus dem Nachlass begleichen, etwa die Beerdigung oder offene Rechnungen des Verstorbenen – dies liegt im Ermessen der Bank.
7. Hat der Ehepartner automatisch eine Kontovollmacht nach dem Tod des Ehepartners?
Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass Ehepartner automatisch Zugriff auf die Bankkonten des anderen haben – insbesondere nach dessen Tod. Tatsächlich ist das nicht der Fall. Auch wenn es sich um eine enge familiäre Beziehung handelt, besteht keine gesetzlich automatische Kontovollmacht für Ehegatten. Das bedeutet: Stirbt ein Ehepartner, darf der überlebende Partner nicht ohne Weiteres über Einzelkonten des Verstorbenen verfügen, es sei denn, es wurde zu Lebzeiten ausdrücklich eine entsprechende Vollmacht erteilt.
Ob und in welchem Umfang ein Ehepartner auf das Konto des Verstorbenen zugreifen kann, hängt vor allem von der Art des Kontos ab:
Einzelkonto des Verstorbenen:
Handelt es sich um ein reines Einzelkonto auf den Namen des Verstorbenen, ist der Ehepartner ohne schriftliche Bankvollmacht außen vor. Selbst wenn der Ehepartner wirtschaftlich auf das Konto angewiesen war (z. B. für gemeinsame Haushaltsausgaben), darf er nach dem Todesfall keine Verfügungen treffen, solange keine Kontovollmacht über den Tod hinaus besteht. Die Bank sperrt das Konto nach Eingang der Sterbeurkunde, und erst nach Vorlage eines gültigen Erbnachweises (z. B. Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsvermerk) kann der Ehepartner wieder darauf zugreifen – sofern er auch tatsächlich Erbe ist.
Gemeinschaftskonto / Oder-Konto:
Bei einem sogenannten Oder-Konto (z. B. „Max oder Erika Mustermann“) handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, bei dem jeder Kontoinhaber eigenständig und unabhängig über das Konto verfügen kann – auch nach dem Tod des Partners. In diesem Fall darf der überlebende Ehepartner grundsätzlich weiterhin Ein- und Auszahlungen tätigen, Lastschriften bedienen oder Daueraufträge ausführen. Dennoch kann die Bank aus rechtlichen Gründen das Konto kurzzeitig sperren, um den Anteil des Verstorbenen am Guthaben zu sichern, da dieser Teil zum Nachlass gehört. Spätestens bei Auflösung oder Auszahlung des gesamten Guthabens wird ein Erbnachweis erforderlich.
Gemeinschaftskonto / Und-Konto
Deutlich seltener ist das Und-Konto (z. B. „Max und Erika Mustermann“). Hier dürfen beide Kontoinhaber nur gemeinsam über das Konto verfügen – also beispielsweise Überweisungen nur mit der Unterschrift beider Parteien tätigen. Stirbt einer der Kontoinhaber, ist eine Verfügung ohne gerichtlichen oder notariellen Nachweis nicht mehr möglich. Das Konto ist damit praktisch sofort blockiert.
Was passiert im Todesfall ohne eine Kontovollmacht?
Liegt keine Kontovollmacht über den Tod hinaus vor, gelten auch für den Ehepartner die gleichen Voraussetzungen wie für andere Erben: Er muss einen rechtlichen Nachweis seiner Erbenstellung erbringen – in der Regel durch einen Erbschein, den das Nachlassgericht ausstellt, oder durch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Beantragung dieses Nachweises kann jedoch mehrere Wochen in Anspruch nehmen, in denen kein Zugriff auf das Konto besteht. Das kann insbesondere dann problematisch sein, wenn wichtige Zahlungen wie Miete, Kredite oder Beerdigungskosten anstehen.
Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten und erstellen Sie frühzeitig eine Kontovollmacht. Wir helfen Ihnen dabei und beraten Sie gerne umfassend zu Ihren Möglichkeiten. Sprechen Sie uns gerne an.
8. Wann kommt das Erbe nach dem Tod?
Wann Erben tatsächlich über das Erbe verfügen können, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Gibt es ein notarielles Testament, kann dieses nach der Eröffnung sofort genutzt werden.
- Bei handschriftlichen Testamenten oder gesetzlicher Erbfolge muss ein Erbschein beantragt werden, was mehrere Wochen dauern kann.
- Banken und Versicherungen zahlen das Erbe erst aus, wenn ein gültiger Erbnachweis vorliegt.
- Bei Immobilien dauert die Umschreibung im Grundbuch ebenfalls mehrere Wochen.
Hinweis Ihres Experten für Erbrecht, Rechtsanwalt Mehmet Bakir, Stuttgart:
Insgesamt sollten Erben mit einer Zeitspanne von 4 bis 12 Wochen rechnen, bis sie vollständig über den Nachlass verfügen können.
Fazit:
Der Tod eines Menschen bringt Trauer und viele Fragen mit sich – besonders für Erben. Wer sich einen klaren Überblick über die notwendigen Schritte verschafft, kann die organisatorischen Herausforderungen strukturiert angehen. Unterstützung durch Bestatter, Anwälte oder Nachlasspfleger kann in vielen Fällen eine große Hilfe sein.
Kostenloser Download: Checkliste für Angehörige
Wir geben Ihnen hiermit eine kleine Hilfestellung an die Hand, damit Sie den Überblick nicht verlieren. Sie können die Schritt-für-Schritt-Anleitung kostenlos downloaden. Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie dennoch Hilfe, dann sind wir gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an.
